Mit Akkus auf Reisen

Was man im Flugzeug beachten muss

Nach einem Flug hat der Blick in die Kameratasche schon bei so manchem Amateur – und auch bei vielen Profis – für Entsetzen gesorgt: Statt der dringend benötigen Stromspender befand sich darin nur ein Merkblatt mit dem Hinweis, die Akkus seien vom Transport ausgeschlossen und deshalb fachgerecht entsorgt worden. Das ist nicht nur finanziell ein herber Verlust. Je nach Zielort – man denke nur an Touren durch die Wildnis  – kann das einen Dreh ganz erheblich gefährden.

Die erste Frage, die in solchen Fällen fast immer kommt: Darf die Fluggesellschaft so einfach Gegenstände vom Transport ausnehmen? – Ja, sie darf. Schließlich dürfen Sie ja auch bestimmen, was in Ihrem Auto transportiert wird und was nicht! Allerdings können Sie schon vor Beginn einiges tun, um das Problem zu vermeiden:

Ob und auf  welche Weise Akkus mit dem Flieger auf Reisen gehen dürfen, ergibt sich zunächst aus den Vorschriften für Gefahrgut der IATA (International Air Transport Association). Allerdings sind diese Regeln für Fluggesellschaften nicht verpflichtend, so dass es zu Abweichungen kommen kann. Und selbst wenn die IATA-Vorgaben 1:1 übernommen werden, ist immer noch nicht gesagt, dass die Sicherheitsmitarbeiter diese korrekt umsetzen. Das mag ärgerlich sein, aber ganz ehrlich: Es gibt so viele verschiedene Akkutypen, und  nicht immer sind sie aussagekräftig beschriftet. Wenn selbst Fachleute oft den Überblick verlieren, wie soll das der Sicherheitsmitarbeiter schaffen?

Die IATA-Vorgaben

Die IATA unterscheidet zunächst zwischen fest im Gerät eingebauten und lose transportierten (Ersatz-)Akkus:

  • Eingebaute Li-Io-Akkus in Laptops, Kameras und anderen technischen Geräten zum persönlichen Gebrauch dürfen sowohl im Handgepäck, als auch im aufgegebenen Gepäck transportiert werden.
  • Lose (Ersatz-) Akkus dürfen nur im Handgepäck transportiert werden.

Zusätzliche Bestimmungen sind von der Akkukapazität in Wattstunden (Wh) abhängig.

  • Akkus von mehr als 160 Wh müssen zwingend deklariert und als Gefahrgut transportiert werden. Für Endanwender schließt das den Flugtransport praktisch aus, wobei Akkus dieser Leistungsklasse selbst bei Profis relativ selten im Einsatz sind.
  • Akkus zwischen 100 und 160 Wh dürfen in losem Zustand nur im Bordgepäck, nicht aber im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Die Menge ist auf maximal zwei Ersatzakkus pro Person beschränkt. Vor Reisebeginn muss der Transportwunsch bei der Fluggesellschaft angemeldet werden.
  • Akkus bis 100 Wh dürfen in losem Zustand nur im Bordgepäck transportiert werden. Von Seiten der IATA gibt es prinzipiell keine Mengenbeschränkung, allerdings können die Airlines eigene Regeln erlassen. Eine Anmeldung ist nicht zwingend erforderlich, aber sehr sinnvoll, besonders wenn mehr als zwei oder drei Ersatz-Akkus mitgeführt werden sollen.
Optimal für den Flugtransport vorbereiteter Ersatz-Akku.
Optimal für den Flugtransport vorbereiteter Ersatz-Akku.

Generell gilt: Geräte mit eingebauten Akkus müssen ausgeschaltet und gegen versehentliches Einschalten gesichert sein. Bei lose transportierten Akkus müssen die Kontakte gegen Kurzschluss geschützt sein. Am einfachsten geht das mit kleinen Zipp-Plasikbeuteln, wie sie zum Einfrieren von Lebensmitteln Verwendung finden: Jeder Akku gehört einzeln in einen Beutel verpackt. Grundsätzlich kann man die Kontakte auch mit Lassoband abkleben. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die Beutellösung bei der Sicherheitskontrolle am wenigsten Probleme bereitet.

 

Checkliste zum Flugtransport von (Ersatz-)Akkus

  • Prüfen Sie, wie leistungsstark die Akkus sind. Oft muss man den Wert mit der Lupe suchen oder die Angabe ist nicht  in der bei der IATA gebräuchlichen Einheit Wh (Wattstunden), sondern in Ah (Amperestunden) angegeben. Versehen Sie die Akkus deshalb mit gut lesbaren Aufklebern, aus denen die Leistungsdaten hervorgehen. Wie man Ah in Wh umrechnet, erfahren Sie hier.
  • Manche Markenhersteller fügen beim Akkukauf ein Zertifikat bei, aus dem hervor geht, dass der jeweilige Akku nach einschlägigen Regeln geprüft und für den Lufttransport freigegeben wurde. Ist ein solches nicht oder nicht mehr vorhanden, lohnt ein Blick auf die Internetseite des Herstellers. Ein solches Zertifikat kann zwar Probleme mit dem Sicherheitscheck nicht verhindern, oft aber deren Klärung vereinfachen.
  • Verpacken Sie jeden Akku einzeln in einen (wieder-)verschließbaren Kunststoffbeutel.
  • Soweit Sie Akkus von mehr als 100Ws mit auf Reisen nehmen oder eine größere Anzahl kleinerer Akkus mitführen möchten, melden Sie dies bei Ihrer Fluggesellschaft vor Reiseantritt an. Wie das genau geht, ist nicht einheitlich geregelt. Auskunft gibt die Service-Hotline Ihrer Airline.
  • Akkus gehören grundsätzlich ins Handgepäck!

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